Die Wirtschaft muss brummen. Nicht der Kopf.

Der schnelle Weg zu uns

Gerne würden wir uns freuen, dich in unserer SuS-Familie begrüßen zu dürfen. Als Mitglied stehen dir die Angebote aller Abteilungen offen. Bitte beachte, dass individuell zu dem Sportangebot Sonderbeiträge oder Kursgebühren erhoben werden können. Einfach auf den Antrag klicken.

Mitgliedsbeiträge

Die monatlichen Beiträge wurden von den Mitgliederversammlungen des Vereins und der Abteilungen wie folgt festgelegt:

Grundbeiträge:
Kinder bis 13 Jahre: 4,50 €
Jugendliche ab 14 Jahre: 6,00 €
Erwachsene: 7,50 €

Familienregelung:
Das dritte und jedes weitere Familienmitglied im gemeinsamen Haushalt ist bis zur Volljährigkeit beitragsfrei.

zusätzliche Beiträge (alters- und familienunabhängig) der Abteilungen und Fachschaften:

  • Abteilung Fußball: 4,00 € (außer Badminton, Radfahren, Tischtennis)
  • Abteilung Gesundheitssport: 4,00 € (Mitglieder ohne gültige Verordnung)
  • Abteilung Handball (auch Basketball): 1,00 € (Kinder und Jugendliche) 2,00 € (Erwachsene)
  • Fachschaft Leichtathletik: 3,00 € (außer Lauftreff)
  • Fachschaft Volleyball: 8,00 € (bei Teilnahme am Meisterschaftsbetrieb)

Die Mitgliedsbeiträge werden grundsätzlich per Lastschrift zweimal jährlich (Ultimo des Monats März für das erste und Ultimo des Monats September für das zweite Halbjahr) eingezogen.

Mitgliedsbeiträge sind kein Entgelt. Sie werden also nicht für die Erbringung einer Leistung, sondern für die Mitgliedschaft im Verein erhoben. Mit dem Eintritt in den Verein und der Entrichtung der jeweiligen Mitgliedsbeiträge ist jedes Mitglied berechtigt, die entsprechenden Vereinsangebote zu nutzen, sofern freie Platzkapazitäten in den Gruppen vorhanden sind. Ein Erstattungsanspruch für ausgefallene Sporteinheiten besteht nicht.

WEITERE FÜR DIE MITGLIEDSCHAFT GELTENDE REGELUNGEN

  • Satzung
  • Datenschutzerklärung
  • Datenschutzordnung
  • Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen (Dieses Formular wird nur benötigt, wenn der Veröffentlichung von Personenbildnissen bei Vereinsbeitritt oder später widersprochen wurde.)

 

ENDE DER MITGLIEDSCHAFT

Der Austritt aus dem Verein kann gemäß Satzung zum 30. Juni oder zum 31. Dezember eines Jahres erfolgen und ist gegenüber dem Vorstand in Textform zu erklären.

Aufnahmeantrag